AGB
1. Reiseanmeldung/Reisevermittlungsvertrag/Daten
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie als Feriengast uns den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Wenn das Ferienobjekt mittels einer Buchungsbestätigung zugesagt oder – falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war – mündlich oder telefonisch bestätigt worden ist, kommt zwischen dem Feriengast und dem Eigentümer der Hauptvertrag zustande. Für die Rechte und Pflichten des Reisegastes gegenüber dem Eigentümer gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Eigentümers sowie die jeweils zum Ferienobjekt gehörende Hausordnung.
1.2. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten an die Kurverwaltung weitergegeben werden müssen.
2. Bereitstellung der Ferienobjekte
2.1. Gebuchte Ferienobjekte stehen Ihnen am Anreisetag ab 16.00 zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung des Ferienobjekts ausnahmsweise nicht bis 17.00 Uhr erfolgt. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Eigentümer das Recht vor, kurzfristig bestellte Appartements, für die ein Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag ist das Ferienobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu überlassen und der Schlüssel im Schlüsselsave zu hinterlegen.
2.2. Die Eigentümer ist berechtigt, bei verspätetem Auszug Mehrkosten zu berechnen.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1. Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung des Miet-/Reisepreises fällig und innerhalb von 10 Tagen an uns zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Anzahlungsbetrag beläuft sich auf 20 % vom Gesamtmietpreis. Die Restzahlung von 80 % des Gesamtmietpreises muss bis spätestens vier Wochen vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung auf das Konto des Eigentümers eingegangen sein. Bei Buchungen bis zu vier Wochen vor Anreise wird der Gesamtmietpreis sofort zur Zahlung fällig.
3.2. Der Eigentümer ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vollständig auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
3.3. Der Eigentümer behält sich ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn entweder die vereinbarte An- oder die Restzahlung ausbleibt oder nicht fristgerecht erfolgt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Feriengastes aus diesem Grund sind ausgeschlossen.
4. Reiserücktrittskostenversicherung
Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten, wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
5. Stornierungsgebühren/Rücktritt vom Vertrag
5.1. Der Feriengast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Eigentümer. Tritt der Feriengast vom Reisevertrag zurück, kann der Eigentümer unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlichen möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen eine pauschalierte Stornokostenentschädigung wie folgt verlangen:
– bis 3 Tage vor Mietbeginn kostenlose Stornierung
– 2 Tage vor Antritt der Reise bis zum Tag der Anreise 100 % des Reisepreises.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Die vorgenannten Stornogebühren sind sofort fällig und können mit der geleisteten Anzahlung verrechnet werden.
5.2. Macht der Eigentümer eine Entschädigung geltend, ist der Feriengast trotzdem berechtigt, dem Eigentümer die Entstehung eines geringeren oder keines Schadens nachzuweisen. Der Eigentümer behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Eigentümer nachweist, dass der Eigentümer wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Eigentümer verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.3. Rechte und Pflichten aus den im Beherbergungsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Eigentümers an Dritte übertragen werden.
5.4. Nimmt der Feriengast vertragliche Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. ER bezahlt jedoch diejenigen Beträge zurück, die aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes erlangt werden.
6. Rücktritt des Eigentümers
6.1. Der Eigentümer kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, das die unverzügliche Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts oder des Inventars. Kündigt der Eigentümer, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangt werden.
6.2. Der Eigentümer haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt, von denen die Dienste der Eigentümer oder deren Lieferanten beeinflusst werden. Dazu gehören z.B. Anordnungen von Behörden, Kriege, Terroranschläge, Umweltkatastrophen, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen etc.
7. Haftung und Pflichten
7.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Eigentümer. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben das Mietobjekt auf Verlangen dem Eigentümer unverzüglich zu verlassen.
7.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem auf den Grundstücken ist nicht erlaubt. Der Feriengast verpflichtet sich – zugleich für alle Mitreisenden – das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln.
7.3. Die Nutzung der Wohneinheiten ,der Außenanlagen und des Gartenbereiches erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Achtung- hohe Steinmauereinfassung im Garten- Absturzgefahr.
7.4. Die Haftung des Eigentümers ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der schuldhaften Verletzung von Hauptvertragspflichten oder bei arglistiger Täuschung besteht eine Haftung im gesetzlichen Umfang. Bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter des Unternehmens auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei mittelbare Schäden insoweit ausgeschlossen sind. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden, einer vereinbarten Beschaffenheit oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Bei nicht vertragsgemäßem Zustand der Wohnung kann der Mieter bis 24 Stunden nach seiner Anreise Abhilfe verlangen. Dabei hat der Mieter Mitwirkungspflicht und ist verpflichtet, alles infolge zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
7.5. Der Eigentümer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung durch eingebrachte Sachen des Feriengastes einschließlich PKW. Die Einbringung eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr des Feriengastes.
7.6. Der Feriengast wird gebeten, unmittelbar nach Ankunft das Inventar zu überprüfen. Etwaige Fehlbestände sind spätestens am ersten Tag an der Rezeption bzw. bei der benannten Person mitzuteilen.
7.7. Der Feriengast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
7.8. Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während des Aufenthalts, gegenüber dem Eigentümer schriftlich anzuzeigen.
7.9. Haustiere sind nicht gestattet.
7.10. Pro Ferienwohnungen wird ein Schlüssel bereitgelegt im Schlüsselsave. Bei Verlust werden die Kosten der Neubeschaffung zu 100 Prozent dem Mieter übertragen.
8. Weitere Obliegenheiten des Kunden
8.1. Mängel am Gegenstand des Hauptvertrages (Ferienobjekt) sind gegenüber dem Eigentümer noch während des Aufenthalts unverzüglich schriftlich anzuzeigen; im zumutbaren Umfang ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
8.2. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Nutzers aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Nutzer zumutbare Abhilfe durch den Eigentümer möglich gewesen wäre.
8.3. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Feriengast oder seinen Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Ferienobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haftet der Eigentümer nicht, es sei denn, dass der Eigentümer eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflicht anzulasten ist. Die Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, beschränkt, es sein denn, die Schäden betreffen Leben, Körper oder Gesundheit. Für solche Schäden haftet der Eigentümer unbeschränkt.
9. Rauchverbot in Ferienobjekten
Es gilt ein absolutes Rauchverbot. Sollten der Vermieter oder der Eigentümer als Vermittler einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei Abreise in dem gebuchten Ferienobjekt feststellen, so erhält der Vermieter einen Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 500 EUR zum Ausgleich für gesonderte Reinigungsmaßnahmen (z.B. spezielle Textil- oder Polsterreinigung) und, sofern erforderlich, für eine malerseitige Instandsetzung.
10. Internetnutzung in Ferienobjekten
In den Ferienobjekten steht dem Gast ein Internetzugang zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Der Eigentümer weist darauf hin, dass der Feriengast keinen Anspruch auf diese Leistung hat. Der Eigentümer übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die vom Feriengast besuchten Internetseiten und deren Inhalte sowie daraus resultierende Downloads, Bestellungen oder sonstige Verpflichtungen. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für den bereitgestellten und vom Reisegast genutzten Internetzugang.
11. Verjährung
11.1. Ansprüche des Feriengastes wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages seitens des Eigentümer hat der Feriengast innerhalb eines Monats gegenüber des Eigentümer geltend zu machen (Ausschlussfrist). Dies gilt nicht für Ansprüche des Feriengastes aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens ER oder der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Ansprüche wegen versteckter, d.h. nicht offensichtlicher Mängel der Leistung. Der Eigentümer empfiehlt für die Anzeige die Schriftform.
11.2. Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung (bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden mit dem Ende der letzten), jedoch vor Kenntniserlangung der anspruchsbegründenden Tatsachen. Nach Ablauf der Ausschlussfrist kann der Reisegast Ansprüche gegen den Eigentümer nur geltend machen, wenn den Reisegast an der Nichteinhaltung der Ausschlussfrist kein Verschulden trifft.
11.3. Ansprüche des Reisegastes gegen den Eigentümer verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche des Feriengastes aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Eigentümer oder der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung richtet sich in diesem Falle nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Kurtaxe
Der Ort Lohme OT Hagen ist kurtaxenpflichtig.
Kurtaxbeträge sind im Reisepreis enthalten. In den Wohnungen liegen Kurkarten bereit, diese verbleiben ausgefüllt vom Feriengast bei Aufenthaltsende in der Wohnung.
13. Versicherungsvermittlung
Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. (Schlichtungsstelle) wenden:
Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
14. Gerichtsstand
14.1. Der Reisegast kann den Eigentümer nur am Sitz vom Eigentümer verklagen.
14.2. Für Klagen von Eigentümer gegen den Reisegast ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Richtet sich die Klage gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Eigentümers maßgeblich.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke ausweist.
Adresse
Stubbenkammerstraße 23
18551 Lohme / Ortsteil Hagen
Telefon
+49 173 2154588
info@dock2apartment.de